Parkett fürs Gewerbe

Was muss ein Parkett oder ein Vinylboden „können“ wenn man ihn in einem Gewerbebetrieb, Hotel oder einem öffentlichen Gebäude verbauen möchte? Spontan würde man hier wohl antworten, er muss hart, robust, pflegeleicht und vielleicht auch noch abschleifbar sein.
Grundsätzlich wird Ihnen hierbei auch keiner widersprechen, außer wohl die zuständigen Behörden, denn lt. den jeweiligen Bauvorschriften ist es egal, ob der Boden für die Strapazen des Alltages gerüstet ist, hier zählen andere Werte.

Denn „Vorschrift ist Vorschrift“ und in vielen Bauten sind vor allem Brandschutzbestimmungen einzuhalten. So sind bereits bei der Auswahl des richtigen Bodenbelages die jeweiligen Bestimmungen zu berücksichtigen.

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Wir haben Ihnen in dieser Rubrik alle Böden zusammengefasst, die den Brandschutzbestimmungen der Klassen Bfl-S1* (bei Vinylböden) und Cfl-S1* (bei Parkettböden) entsprechen.

Bfl-S1: schwer entflammbar, sehr begrenzter Beitrag zum Brand mit geringer Rauchentwicklung
Cfl-S1: schwer entflammbar, begrenzter Beitrag zum Brand mit geringer Rauchentwicklung

Die Auswahl der Böden erfolgte dabei rein nach den Brandschutzbestimmungen. Eine Auswahl hinsichtlich der Härte oder Strapazierfähigkeit haben wir an dieser Stelle nicht getroffen, da dies je nach Anforderung des jeweiligen Einsatzortes sehr unterschiedlich ausfallen kann. Beispielweise für ein Schlafzimmer in einem Hotel würde sich eine Landhausdiele aus Lärche sehr gut eignen. Für ein Geschäft oder eine Hotellobby, die vorwiegend mit Straßenschuhe begangen wird aber wiederrum überhaupt nicht. Hier sollte man unbedingt zu einem Hartholz wie z.B.: Eiche greifen.

Auch in Gewerbeobjekten gilt natürlich neben den rechtlichen Bestimmungen, desto höher die Beanspruchung des Bodens, desto härter sollte auch die Holzart gewählt werden.