- Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.
Parkett Garantie für erweiterte Herstellergarantie:
Allgemeine Garantiebedingungen der im Online-Shop www.parkett-aktion.com vertriebenen Produkte, bei denen eine erweitere Herstellergarantie angeführt ist. Für alle anderen Produkte gilt nachstehende Regelung nicht, bei diesen Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 1 Umfang dieser erweiterten Parkett Garantie (Herstellergarantie):
1. Diese Herstellergarantie gilt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Garantieberechtigten.
2. a) Die von www.parkett-aktion.com vertriebenen Produkte werden unter strenger Qualitätskontrolle gefertigt und in Verkehr gebracht. Eine Inanspruchnahme aus dieser Garantie setzt die Vorlage dieser Garantieurkunde und des Original-Kaufbeleges
sowie die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte im normal genutztem privaten Wohnbereich und in gewerblich genutzten Bereichen in Anlehnung der Klassen 21 bis 31 nach EN 685 voraus, unbeschadet der nachstehenden weiteren Voraussetzungen der Garantiebedingungen.
2. Für Produktteile, an denen funktionsbeeinträchtigende Schäden auftreten, die nachweislich auf Verarbeitungsfehler im Werk zurückzuführen sind, leistet der Online-Shop www.parkett-aktion.com bzw. deren Lieferanten innerhalb der Garantiezeit gem. nachstehendem § 2 und nach Maßgabe der sonstigen Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen kostenlosen Ersatz.
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind rein optische, insbesondere alterungs- und / oder nutzungsbedingte Beeinträchtigungen wie z. B. Farbunterschiede, Fugen und Oberflächenänderungen sowie Verformungen durch Klimaänderungen und üblicher Verschleiß. Im Übrigen wird insbesondere auf die nachfolgenden technischen Anforderungen und Garantievoraussetzungen z. B. gem. § 4 Bezug genommen.
4. Die Garantieleistung erstreckt sich nach Wahl von www.parkett-aktion.com auf die Reparatur des gelieferten Produkts oder die Lieferung gleichwertigen Ersatzmaterials aus dem aktuellen Programm von www.parkett-aktion.com. Soweit gleichwertiges Ersatzmaterial nicht oder nicht mehr in ausreichender Menge lieferbar ist, beschränkt sich die Garantieleistung von www.parkett-aktion.com auf die Lieferung ähnlichen Ersatzmaterials.
5. Soweit vorstehend nichts Gegenteiliges ausgeführt ist, sind weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – von der Garantieleistung ausgeschlossen. www.parkett-aktion.com haftet insbesondere nicht für Nutzungsausfall, Betriebsstillstand, Wertminderung, entgangenen Gewinn oder sonstige durch mangelhaftes Material des Garantieberechtigten und / oder Dritten verursachte Sachschäden oder sonstige Folge- und Vermögensschäden. Eine etwaige Haftung von www.parkett-aktion.com gem. den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie gem. den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.
6. Etwaige gesetzliche Ansprüche oder vertragliche Ansprüche des Garantieberechtigten gegenüber Dritten werden mit diesen Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
§ 2 Garantiezeit
1. Die Garantiezeit hängt vom jeweiligen Produkt ab. Die Garantielaufzeit entnehmen Sie bitte der Detailseite des jeweiligen Artikels. Sie beginnt mit dem Kaufdatum des Produkts.
2. Der Anspruch auf Garantieleistung setzt neben einem bestehenden Garantievertrag voraus, dass der Garantiefall innerhalb der Garantiezeit eintritt.
3. Die Garantie erlischt automatisch, soweit hinsichtlich des Produkts nach dem Einbau bzw. nach der Verlegung eine Renovierung oder eine vergleichbare, substanzbeeinträchtigende und / oder –beeinflussende Maßnahme durchgeführt wurde.
4. Die Gesamtdauer der Garantie wird durch die Inanspruchnahme von Garantieleistungen weder verlängert, noch wird für ersetzte und / oder nachgebesserte Teile eine neue Garantiezeit begründet.
§ 3 Garantieberechtigter
Garantieberechtigter ist der Käufer des Produkts, ausgewiesen durch den dem Produkt beigefügten Garantieschein, nebst Kaufbeleg. Diesem steht die Garantieleistung von www.parkett-aktion.com nach seiner Wahl unter Berücksichtigung der Garantiebedingungen, unbeschadet etwaiger ihm zustehender weiterer gesetzlicher Gewährleistungsansprüche z. B. gegenüber einem einbauenden Fachunternehmen und / oder gegenüber dem Verkäufer zur Verfügung. Wir leisten an den so ausgewiesenen Garantieberechtigten mit befreiender Wirkung.
§ 4 Technische Anforderung und Garantievoraussetzungen
Ein Garantieanspruch gegen www.parkett-aktion bzw. deren Lieferanten setzt weiter voraus, dass die nachbezeichneten technischen Anforderungen und / oder sonstige Garantievoraussetzungen eingehalten, beachtet sowie erfüllt sind.
a) Der Garantieberechtigte ist verpflichtet, die in den Paketen beigefügten vorgeschriebene Planungs-, Montage-, Pflegehinweise sowie die einschlägigen, anerkannten Normen und Regeln der Technik sowie die Regeln der Baukunst bei der Verwendung der Produkte zu beachten. Verlegehinweise liegen dem Produkt grundsätzlich bei. Sollten diese Verlegehinweise fehlen und / oder unvollständig sein, ist der Garantieberechtigte gehalten, die Verlegehinweise – vor der Verlegung - bei uns in schriftlicher Form anzufordern, sofern diese nicht Online beim Produkt zum Download verfügbar sind.
b) Die Unterkonstruktion muss entsprechend der Verlegeanleitung sowie entsprechend den Produktinformationen geeignet sein, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entsprechen.
c) Der Produkteinsatz muss unter Einhaltung der normalen Klimabedingungen erfolgen, d. h. Produktbeeinträchtigungen durch zu geringe und / oder eine zu hohe Luftfeuchtigkeit müssen ausgeschlossen sein.
d) Ein bestimmungswidriger Gebrauch der Produkte ist zu unterlassen. Reinigungs- und Pflegeanleitung sind einzuhalten. Die Verwendung nicht zugelassener und / oder materialunverträglicher Pflegemittel hat zu unterbleiben.
2. Schäden, die durch fehlerhafte Montage, Einbau, Pflege und / oder Instandhaltung, bestimmungswidrigen Gebrauch, Verarbeitung systemfremder Teile, Verwendung nicht zugelassener Pflegemittel entstehen und / oder entstanden sind, sind ebenfalls nicht Gegenstand der Garantie und werden nicht ersetzt. Gleiches gilt, soweit die Produkte für andere Bereiche als in § 1 Abs. 1 dieser Garantiebedingungen vorgesehen, eingesetzt wurden und / oder werden, sowie für Fälle höherer Gewalt, Schäden durch besondere Ereignisse (wie z. B. Feuer, Wasser) sowie für Schäden durch Fremdeinwirkung, nutzungsbedingten Verschleiß oder Montagemängel.
§ 5 Obliegenheiten
1. Bei einem Garantiefall ist die www.parkett-aktion.com unverzüglich, spätestens innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen gerechnet ab Kenntniserlangung des Garantieberechtigten von den für den Garantiefall maßgebenden Tatsachen unter Vorlage des Garantiescheines sowie des Kaufbeleges schriftlich zu benachrichtigen. Die Anschrift von www.parkett-aktion.com lautet: Madeleine Erd, Seestraße 13, 6673 Grän Haldensee – Österreich
2. www.parkett-aktion.com ist vor der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten Gelegenheit zur Schadensuntersuchung – selbst oder durch einen Sachverständigen – zu geben. Etwaige schadensursächliche und / oder schadensrelevante Bauteile sind zu verwahren und auf Anforderung zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen.
3. www.parkett-aktion.com ist in jedem Fall Gelegenheit zu geben, aufgetretene Schäden nach Wahl selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
4. Der Garantieberechtigte sichert mit der Anmeldung des Garantiefalles zu, dass die Montage / Verlegung zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Produkts entsprechend den Regeln der Baukunst ausgeführt und von ihm vorbehaltlos angenommen wurde sowie tatsächlich abnahmefähig war. Auf Anforderung sind diesbezügliche Unterlagen (Auftragsbelege, Rechnungskopien, Verlegepläne etc.) an www.parkett-aktion.com zu übersenden.
5. Wird eine der vorstehend genannten Obliegenheiten verletzt, ist eine Inanspruchnahme aus dieser Garantie ausgeschlossen. Dies gilt bezüglich vorstehender Ziffern 1, 2 und 4 nicht, soweit die Verletzung nachweislich ohne Einfluss auf Feststellung und / oder Höhe der Garantieleistung geblieben ist.
§ 6 Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Diese Garantiebedingungen gelten nur die Österreich, Deutschland, Schweiz und Italien. Alle anderen Länder sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
§ 7 Rechtswahl / Gerichtsstand
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
2. Gerichtsstand ist – soweit der Garantieberechtigte Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist – das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
Fassung 2 / 2015